Fonds für gemeindliche Quartiersentwicklung
Die hannoversche Landeskirche stellt für einen Zeitraum von drei Jahren Mittel für den Fonds für gemeindliche Quartiersentwicklung bereit, um Kirchengemeinden und Kirchenkreise dabei zu unterstützen, nicht mehr vollständig für eigene Zwecke genutzte Immobilien weiterzuentwickeln - und zwar mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Mittel können für die Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen über entsprechende neue Nutzungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Näheres zur Antragstellung und dem vorgesehenen Verfahren ist aus der Rundverfügung G 11 / 2019 ersichtlich (s. Anlagen).
Die Verfügbarkeit des Fonds für gemeindliche Mittel zur Schaffung von Wohnraum ist verlängert worden. Zuschüsse zur Erstellung von Expertisen zur Weiterentwicklung nicht mehr benötigter kirchlicher Immobilien können noch bis zum 31.12.2023 gewährt werden.
- #Mitteilung G 21 2021 - Fonds für gemeindliche Quartiersentwicklung
- 104 KB
- 23.11.2022
- Fonds für gemeindliche Quartiersentwicklung
- #Rundverfügung G 11 2019 - Fonds Gemeindliche Quartiersentwicklung
- 131 KB
- 17.02.2020
- Fonds für gemeindliche Quartiersentwicklung