31.07.2024

Mitglieder für Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission gesucht

Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission: Kirche und Diakonie in Niedersachsen und Bremen suchen Mitglieder.

Die Einrichtung von bundesweit neun Unabhängigen Regionalen
Aufarbeitungskommissionen (URAK) war ein Ergebnis der gemeinsamen
Erklärung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Diakonie
Deutschland und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Dezember unterzeichnet haben. Sie sollen Fälle
sexualisierter Gewalt unter Partizipation von Betroffenen aufarbeiten. Eine der
Aufarbeitungskommissionen wird für die evangelischen Kirchen und die Diakonie
in Niedersachsen und Bremen zuständig sein.


Die Kommission für Niedersachsen und Bremen soll aus neun Personen bestehen.
Drei Kommissionsmitglieder sollen aus dem Kreis von sexualisierter Gewalt
betroffener Personen im Kontext der evangelischen Kirche kommen. Ihre
Benennung erfolgt durch die im Herbst zu bildende Betroffenenvertretung.
Drei Mitglieder sollen Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder
öffentlicher Verwaltung sein. Die Landeskirchen haben die Bundesländer
Niedersachsen und Bremen um die Benennung gebeten.
Die Landeskirchen und die Landesverbände der Diakonie benennen ebenfalls drei
Kommissionsmitglieder.


Alle Kommissionsmitglieder sollen über persönliche und/oder fachliche
Erfahrungen mit Prozessen der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
in Institutionen verfügen.


Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen
Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Beim
zeitlichen Aufwand ist von ein bis zwei Sitzungen pro Monat mit entsprechender
Vor- und Nachbereitung auszugehen. Die Kommissionsmitglieder erhalten eine
Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkosten. Aus den von den Landesregierungen
benannten Mitgliedern aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher
Verwaltung wählt die Kommission ihren Vorsitz.


Für die Auswahl der drei Kommissionsmitglieder aus Landeskirchen und Diakonie
gibt es einen offenen Prozess: Bis zum 31. August 2024 bitten die
Landeskirchen und Diakonie Interessierte für eine Mitarbeit sich zu
melden. Die Geschäftsführerin der URAK, Ute Dorczok, steht für Fragen im
Vorfeld zur Verfügung und nimmt die Bewerbungen entgegen. Sie können
formlos erfolgen mit Nennung der Kontaktdaten, weiteren Unterlagen, aus denen
die Motivation und die Qualifikationen für eine Mitarbeit in der Kommission
hervorgehen sowie einem Hinweis, ob ein Beschäftigungsverhältnis oder eine
Gremienmitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder Diakonie gegeben ist.
Der Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen benennt mit
der Leitung der Bremischen evangelischen Kirche nach Sichtung aller
Bewerbungen durch die Geschäftsführerin die Vertreterinnen und Vertreter von
Landeskirchen und Diakonie. Die ehrenamtliche Mitarbeit umfasst einen Turnus
von vier Jahren, auf Wunsch kann diese Zeit auf zwei Jahre reduziert werden.
 

Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen
(URAK):
Die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen sollen eine
unabhängige, detaillierte und regionalbezogene institutionelle Aufarbeitung
ermöglichen und dadurch das bestehende System der Aufarbeitung ergänzen. Zu
den Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen
gehören die quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren
Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen
Landesverbände zu erkennen. Die Kommissionen sollen Strukturen identifizieren,
die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung
erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben. Sie untersuchen und
evaluieren den administrativen und verfahrensrechtlichen Umgang mit
betroffenen Personen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen
und diakonischen Landesverbänden und ermöglicht die individuelle Aufarbeitung
betroffener Personen.
Die Kommissionen unterstützen, evaluieren und beraten die beteiligten
Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die
institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter
Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.