Landeskirchen und Mittelvergabe
Die Vergabe von Fördermitteln nach Niedersächsischem Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFöG), aus Kollekten der Landeskirche Hannovers sowie aus Haushaltsmitteln der Landeskirche Hannovers wird von unserem Bereich verantwortet. Dabei beraten und unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Beantragung der Mittel.
Die Weiterentwicklung diakonischer Einrichtungen und Dienste wird durch Sondermittel der Landeskirche für besondere Projekte der Diakonie gefördert.
Des Weiteren beraten wir die Verantwortlichen von diakonischen Beratungsstellen und von den Geschäftsstellen der Diakonischen Werke bei rechtlichen Fragen. Auch Einrichtungen der ambulanten Pflege, Jugendwerkstätten, Arbeitslosenprojekte und Bahnhofsmissionen steht unser Team beratend zur Seite – genauso wie Fachschulen für Sozialpädagogik.
Als Referat „Kirchlich diakonische Einrichtungen und Kindertagesstätten" des Landeskirchenamtes wird die Fachaufsicht für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Gebiet der Landeskirche Hannovers wahrgenommen.