Diakonischer Rat

Um die Zusammenarbeit zwischen dem DWiN und den gliedkirchlichen Diakonischen Werke zu koordinieren und gemeinsame Positionen abzustimmen, wurde der Diakonische Rat gebildet. Er setzt sich aus jeweils bis zu zwei Vertreter*innen der beteiligten Kirchen und dem Vorstand der Diakonie in Niedersachsen zusammen.

Zu den Aufgaben des Diakonischen Rates gehören u.a. die Entwicklung gemeinsamer Strategien der diakonischen Arbeit, die Abstimmung über Kampagnen des DWiN (z.B. Woche der Diakonie), aber auch die Begleitung der Fachverbände und Arbeitsgemeinschaften. Der Diakonische Rat trifft zudem einstimmig verbindliche Vereinbarungen über die Verteilung der Mittel nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege oder entsprechender Regelungen.

Darüber hinaus überwacht der Diakonische Rat als Aufsichtsorgan die Umsetzung der Beschlüsse der Diakonischen Konferenz und begleitet den Vorstand der Diakonie in Niedersachsen bei seiner Tätigkeit. Er ist dabei an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrates gebunden und tagt nach Bedarf mindestens zweimal im Jahr. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre.